Rechtliche Anforderungen
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IT-Compliance-Probleme: Vollständigkeitsnachweis, Anforderungsabwägung, Bewahrung von Gewichtung + Angemessenheit
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beachte Abgrenzung von Regelungsbereichen = Wechselwirkung von ver Gesetzen **Inhalt → "Offline-Recht" (BDSG), Interaktion → "Online-Recht" (TMG), Transport → TKG
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Rangordnung
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Privat: Grundgesetz > bereichsspez Bundesgesetz > bs Landesgesetz > BDSG
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öffentlich: GG > bs BG (> BDSG falls Bundesbehörde | > Landesverfassung > bs Landesgesetz > Landesdatenschutzgesetz falls Landesbehörde)
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aktuelle Entwicklungen
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EU-Datenschutzgrundverordnung: Datenportabilität, Recht auf Vergessenwerden, Marktortprinzip, vereinfachte Beschwerden, härtere Strafen
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Safe-Harbor-Abkommen: Übertragung in Drittländer nur falls SH-Prinzipien eingehalten, jetzt gekippt: → "Standardvertragsklauseln" (indivdueller + genauer spez)
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IT-Sicherheitsgesetz: Betreiberverpflichtung von kritischen Infrastrukturen (>500k Betroffene) zu Angriffschutz, branchenabh, betrifft nur Betreiber (nicht Hersteller)
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Vorratsdatenspeicherung: kontraproduktiv (Unschuldige beobachtet, Schuldige nicht)
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IT-Grundrecht: Schutz von persönlichen Daten
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Signaturgesetz
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Unterscheidung von elektronischen Signaturen - fortgeschrittenen - qualifizierte
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nur qualifizierte reichen für Zuordnung Nachricht → Person
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freiwillige Akkreditierung
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BDSG
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Datensicherheit wichtiger Baustein für Datenschutz
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Schutzzweck: personenbezogene Daten von natürlichen Personen
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Anwendung: öff + nicht-öff, außer ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten
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3 Phasen: Erhebung, Verarbeitung (Speichern, Verändern, Löschen, Übermitteln), Nutzung
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Grundsätze
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präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt: nur falls Erlaubnis von Gesetz oder Betroffenem
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Zweckbindungsgebot: nur für angegebenen Zweck
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Transparenzgebot: Auskunftspflicht, Berichtigungsrecht (auch Löschung, Sperrung, Widerspruch)
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Gebot der Verhältnismäßigkeit
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Datenvermeidung & Datensparsamkeit: nur notwendige Daten erheben + anonymisieren / pseudonomisieren
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technische + organisatorische Schutzmaßnahmen: Kontrolle von Zutritt, Zugang, Zugriff, Weitergabe, Eingabe, Auftrag, Verfügbarkeit
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nur zulässig falls Zweckbestimmung oder Wissenschaft/Forschung, Wahrung berichtigter Interessen Dritter, listenmäßige Werbung oder rechtsgeschäftlich(ähnlichen) Schuldverhältnis
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Informationspflicht: bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten
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